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Gerhard Strate/Monika Weimar, Bild © picture-alliance / dpa | Stephanie_Pilick

Das sind wir den Kindern schuldig.
- Gerhard Strate

40 Jahre nach dem Mord an Melanie und Karola Weimar wurde 2026 ein neues Kapitel aufgeschlagen. Für Gerhard Strate, den Verteidiger der verurteilten Monika Böttcher stand seit der RTL+ Doku Das Geheimnis der Weimar Morde – Eine neue Spur von 2021 fest:

Wäre die Verurteilung ihres ehemaligen Schwagers Raymond Elliott in den USA wegen sexuellen Missbrauchs zweiter Mädchen aus dem Jahr 1999 in die deutschen Ermittlungen miteinbezogen worden, wäre es nie zu einer finalen Verurteilung seiner Mandantin gekommen. Am 17. März 2026 beantragte er auf 136 Seiten die Wiederaufnahme des Verfahrens am Landgericht Darmstadt.

Melanie und Karola Weimar

Für Monika Böttcher geht es um eine Wiederaufnahme zugunsten einer rechtskräftig Verurteilten. Entscheidend ist vor allem § 359 Nr. 5 StPO. Danach reichen neue Zweifel am alten Urteil nicht aus. Es müssen neue Tatsachen oder Beweismittel vorgebracht werden, die – zusammen mit den alten Beweisen betrachtet – geeignet sind, einen Freispruch bzw. einen wesentlich günstigeren Ausgang herbeizuführen.

Der BGH hat die Anforderungen erst im Juni 2026 nochmals deutlich beschrieben: Das Gericht macht bereits bei der Zulässigkeit eine echte Bewertung des neuen Materials. Es muss eine überwiegende Wahrscheinlichkeit eines günstigeren Verfahrensausgangs bestehen beziehungsweise „ernste Gründe“ für die Beseitigung des alten Urteils sprechen. Der Grundsatz in dubio pro reo hilft in diesem vorgeschalteten Stadium noch nicht. Deshalb sind erfolgreiche Wiederaufnahmen rechtskräftiger Verurteilungen eher Ausnahmefälle.

Der Wiederaufnahmeantrag stützte sich auf neue Beweismittel:

  1. Sachverständigenbeweis über die Unzuverlässigkeit der Zeugenaussagen
  2. Widerlegung der These einer Täterschaft allein durch den Vater oder die Mutter
  3. Nachdrückliche Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch der Weimar-Kinder
  4. Falsche Gewissheiten

Es kommt nicht überraschend, dass die Staatsanwaltschaft Darmstadt trotz der neuen Beweismittel keinen Bedarf sieht, den Mordfall Weimar nochmal aufzurollen und den Antrag am 10.7.2026 mit einer ablehnenden Stellungnahme als unzulässig verwarf.

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt beantragte am 10.7.2026, Monika Böttchers Wiederaufnahmeantrag als unzulässig zu verwerfen. Ihrer Ansicht nach enthalten die vorgebrachten Punkte keine ausreichend neuen bzw. starken Beweise, die einen Freispruch wahrscheinlich machen.

Neue Aussagepsychologie
Das neue Gutachten ändere die frühere Einschätzung nicht wesentlich; die Problematik der Zeugenaussagen sei bereits im Prozess bekannt und berücksichtigt worden.

Raymond Elliott / sexueller Missbrauch / Kinderzeichnungen
Das seien zwar grundsätzlich neue Tatsachen, sie seien aber nicht geeignet, Böttcher zu entlasten. Aus einem möglichen sexuellen Missbrauch folge keine Täterschaft Elliotts an den Morden.

Gegen einen anderen Täter sprächen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft weiterhin zahlreiche alte Indizien: Böttchers eigene Angaben zum Morgen des 4. August, Faserspuren, Todeszeit/Mageninhalt, die leeren Blasen der Kinder sowie die Aussage von Brigitte Elliott zur „Nachtversion“.
Schlussfolgerung auf der letzten Seite: Auch zusammen mit den neuen Punkten seien keine „ernsten Gründe“ vorhanden, das Urteil zu beseitigen; ein anderes Ergebnis sei bei einer neuen Hauptverhandlung nicht hinreichend wahrscheinlich.

In einem Satz: Die Staatsanwaltschaft sagt nicht, dass die neuen Elliott-/Missbrauchshinweise bedeutungslos sind – sondern dass sie die bestehende Indizienkette gegen Böttcher nicht ausreichend erschüttern, um überhaupt eine Wiederaufnahme zu rechtfertigen.

Interessant wird es bei Strates Gegenstellungnahme - hier kommen Fakten ans Tageslicht, die bisher nicht öffentlich bekannt waren.

In der Gegenstellungnahme vom 31.08.2026 wirft Strate der Staatsanwaltschaft vor, die eigentlich neuen Beweise praktisch nicht zu würdigen: insbesondere Elliotts Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs, frühere sexuelle Übergriffe und die auffälligen Zeichnungen der Weimar-Kinder.

Kernthese: Raymond Elliott wurde 1986 vorschnell als Täter ausgeschlossen. Die neuen Erkenntnisse zeigten ein mögliches Muster aus sexuellem Missbrauch, Gewalt und dem Ruhigstellen anderer Personen; zudem gebe es Widersprüche in den damaligen Aussagen von Raymond und Brigitte Elliott. Darauf baut Strate eine neue alternative Tatversion auf: Elliott könnte Melanie bei einem Übergriff unbeabsichtigt erstickt und anschließend Karola als Zeugin erwürgt haben; Brigitte Elliott könnte bei der Vertuschung geholfen haben, während Reinhard Weimar später die Leichen beseitigte. Strate kennzeichnet diese Rekonstruktion ausdrücklich als mutmaßlich.

Besonders wichtig sei die Zeitdiskrepanz in den Aussagen des Ehepaars Elliott. Raymond Elliott sagte in seinen ersten drei Vernehmungen übereinstimmend, Karola habe bereits gegen 1:30 Uhr geweint und er sei deshalb mit Brigitte in die Wohnung gegangen. Brigitte verlegte diesen Vorgang dagegen später auf etwa 2:40 Uhr; dabei soll Karola geschrien bzw. geschluchzt haben und ihr nasses Höschen sei gewechselt worden.

Folgt man Elliotts ursprünglicher Uhrzeit von 1:30 Uhr, entfällt das Argument der Staatsanwaltschaft, Elliott hätte bis zu Monika Weimars Rückkehr nur etwa 20 Minuten für eine mögliche Tat gehabt.

Gleichzeitig bekommt der nächtliche Höschenwechsel eine andere Bedeutung, weil er zeitlich näher an ein mögliches Tatgeschehen rückt. Strate verweist zusätzlich darauf, dass Brigitte Elliott damals selbst erklärte, Melanie könne bei ihrem Betreten der Wohnung bereits leblos im Bett gelegen haben.

Auf einen Satz reduziert
Staatsanwaltschaft: Die neuen Elliott-Indizien ändern am alten Beweisbild nichts.
Verteidigung: Doch – sie eröffnen erstmals eine konkrete alternative Erklärung des gesamten Falls.

Es bleibt spannend in diesem unendlichen Justizdrama.

Melanie Weimar wäre heute 47 Jahre, ihre Schwester Karola 45 Jahre alt.

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