
Ursula Herrmann
2007 lief den Ermittlern zunehmend die Zeit davon - für den erpresserischen Menschenraub mit Todesfolge stand eine Verjährungsfrist von 30 Jahren im Raum. Gleichzeitig eröffnete der technische Fortschritt Möglichkeiten, von denen die Ermittler 1981 nur träumen konnten.
Bereits 2005 wurden alte Spuren aus der Kiste erneut kriminaltechnisch untersucht. Anfang 2007 gelang es schließlich, an einer Schraube eine weitere DNA-Spur zu sichern. Die Ermittler nahmen daraufhin nicht nur das alte Beweismaterial, sondern auch den damaligen Kreis der Verdächtigen noch einmal unter die Lupe. Er war sehr übersichtlich geworden.
Der einzige Verbliebene
Inzwischen waren Jahrzehnte vergangen, Klaus Pfaffinger und Harald W. bereits verstorben. Einer der Männer, die schon kurz nach der Tat ins Visier der Ermittler geraten waren, lebte dagegen noch: Werner Mazurek. Wenige Monate nach Ursulas Tod war er nach Schleswig-Holstein gezogen und hatte sich dort ein neues Leben aufgebaut. Nun rückte er unerwarteterweise erneut in den Mittelpunkt der Ermittlungen.
2007 wurden Mazureks Telefone überwacht. In einigen der aufgezeichneten Gespräche sprach er über den Fall Herrmann – belastete sich dabei allerdings nicht. Im Herbst wollte das Bayerische Landeskriminalamt deshalb eine Speichelprobe von Mazurek, um sein DNA-Profil mit den neu untersuchten Spuren abzugleichen. Gleichzeitig erwirkte die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss für sein Haus in Schleswig-Holstein.
Es ist bemerkenswert, wie dünn die Beweislage zu diesem Zeitpunkt war. Die Ermittler hatten keinen neuen Beweis, der Mazurek unmittelbar mit der Entführung verband. Trotzdem wurde der Durchsuchungsbeschluss ausgestellt.
Am 30. Oktober 2007 standen die Ermittler schließlich vor seiner Tür. Eigentlich sollte die DNA-Probe endlich Klarheit schaffen. Doch sie tat es nicht: Mazureks DNA stimmte mit den relevanten Spuren nicht überein. Was als möglicher kriminaltechnischer Durchbruch begonnen hatte, schien zunächst in einer weiteren Sackgasse zu enden.
Doch während der Durchsuchung fiel den Ermittlern etwas ganz anderes auf: In Mazureks Haus stand ein altes Tonbandgerät, Typ Grundig TK 248. Zu diesem Zeitpunkt konnte noch niemand wissen, welche Bedeutung diesem unscheinbaren Gerät bald zugeschrieben werden würde. Denn ausgerechnet dieses Tonbandgerät sollte zum wichtigsten technischen Indiz gegen Werner Mazurek werden – und Jahre später im Zentrum der Diskussion darüber stehen, ob im Fall Ursula Herrmann tatsächlich der richtige Mann verurteilt worden war.

Zunächst war das Tonbandgerät nur ein Fundstück unter vielen. Doch für die Ermittler war es interessant, denn sie wussten seit 1981, dass die Täter für ihre rätselhaften Anrufe bei Familie Herrmann vermutlich mit aufgezeichnetem Tonmaterial gearbeitet hatten. Statt einer Stimme waren am Telefon lediglich Geräusche und die charakteristische Verkehrsfunkmelodie von Bayern 3 zu hören gewesen.
Das sichergestellte Grundig TK 248 wurde deshalb vom Bayerischen Landeskriminalamt untersucht. Dabei stieß die Phonetik-Sachverständige Dagmar Boss auf Auffälligkeiten. Gleichzeitig wurde Mazurek weiter überwacht - nach der Durchsuchung verwanzten die Ermittler sogar sein Haus und sein Auto, in der Hoffnung, dass er mit seiner Frau über die Tat sprechen und sich dabei verraten würde. Doch auch diese Maßnahme brachte keinen eindeutigen Beweis.
Trotzdem wurde Mazurek am 28. Mai 2008 festgenommen. Einen Tag später präsentierten Staatsanwaltschaft und LKA ihren vermeintlichen Durchbruch öffentlich: Auf dem Tisch lag jenes alte Grundig-Tonbandgerät, das 27 Jahre nach Ursulas Tod zum Herzstück des neuen Verfahrens geworden war.
Ein kontroverser Indizienprozess
Am 19. Februar 2009 begann vor dem Landgericht Augsburg ein reiner Indizienprozess. Das grundlegende Problem der Anklage war dabei von Anfang an offensichtlich: Es gab kein Geständnis Mazureks, keine belastende DNA-Spur und keinen Fingerabdruck, der ihn mit der Kiste verband. Auch ließ sich keine forensische Spur finden, die bewies, dass Mazurek die aufwendig konstruierte Kiste gebaut hatte.
Die Staatsanwaltschaft musste deshalb etwas anderes beweisen: Dass eine Vielzahl einzelner Indizien zusammengenommen nur noch einen vernünftigen Schluss zuließ – Werner Mazurek war der Täter.
Motiv: Geld
Das erste Puzzlestück waren Mazureks finanzielle Verhältnisse. Zur Tatzeit war der gelernte Kfz-Mechaniker und Fernsehtechniker hoch verschuldet. Seine Fernsehwerkstatt in Utting hatte er bereits 1980 verkaufen müssen. Das Gericht ging von Schulden in Höhe von ungefähr 140.000 D-Mark aus. Gleichzeitig verlangten Ursulas Entführer von der Familie zwei Millionen D-Mark Lösegeld.
Für das Gericht ergab sich daraus ein plausibles finanzielles Motiv. Hinzu kam ein Brief Mazureks an seine spätere zweite Ehefrau, aus dem der Vorsitzende Richter Wolfgang Rothermel während der Urteilsverkündung zitierte. Darin schrieb Mazurek: „Wir müssen raus aus der Scheiße, koste es, was es wolle.“
Nach Überzeugung des Gerichts wollte Mazurek mit dem Lösegeld unter anderem seinen Traum von einer Weltreise mit einem eigenen Boot verwirklichen. Aber Schulden allein machen noch keinen Entführer.
Gelegenheit und Ortskenntnis
Mazurek lebte damals ebenfalls in Eching am Ammersee, nur wenige hundert Meter von der Familie Herrmann entfernt. Er kannte die Umgebung und hatte nach Überzeugung des Gerichts die Möglichkeiten, Ursula zu beobachten. Außerdem verfügte er als Mechaniker und Fernsehtechniker über handwerkliche und technische Kenntnisse, die grundsätzlich zum Bau der komplizierten Kiste und ihres elektrischen Systems passten.
Das Gericht ging deshalb später davon aus, dass Ursula kein zufällig ausgewähltes Opfer gewesen sei. Allerdings konnte nie festgestellt werden, wo oder von wem die Kiste tatsächlich gebaut worden war. Auch das blieb also ein Indiz – kein Beweis.
Das Fernglas
Dann war da ein Gegenstand, der bereits 1981 eine Rolle gespielt hatte. In der Nähe von Ursulas zurückgelassenem Fahrrad wurde ein Fernglas gefunden. Für die Ermittler lag die Vermutung nahe, dass damit möglicherweise Ursula oder der Weg beobachtet worden war.
Mazurek bestritt, ein entsprechendes Fernglas besessen zu haben. Doch mehrere Zeugen sagten später aus, ein Fernglas dieses Typs bei ihm gesehen zu haben. Auch seine Ehefrau bestätigte schließlich, dass ein Fernglas vorhanden gewesen war. Für die Staatsanwaltschaft war der Widerspruch zwischen Mazureks Aussage und den Zeugenaussagen ein weiteres belastendes Indiz. Aber auch hier fehlte die entscheidende Verbindung: Dass das am Tatort gefundene Fernglas tatsächlich Mazurek gehörte, ließ sich nicht unmittelbar beweisen.
Der Mann, der das Loch gegraben haben wollte
Wesentlich schwerer wog die Aussage von Klaus Pfaffinger. Der Tote wurde nun Hauptbelastungszeuge. Im Februar 1982 hatte er bei einer polizeilichen Vernehmung etwas höchst Belastendes ausgesagt: Mazurek habe ihn beauftragt, im Wald ein Loch zu graben. Genau in einem solchen Loch war später die Kiste mit Ursula gefunden worden.
Pfaffinger hatte seine Aussage noch am selben Tag widerrufen. Zudem galt er als psychisch labil und alkoholkrank, und seine damalige Vernehmung war nicht ordnungsgemäß dokumentiert worden. Doch nun revidierten zwei der beiden Polizisten von damals ihre Einschätzungen zum Zeugen: Pfaffinger sei kein alkoholkranker Psychopath, sondern ein grandioser Schauspieler und habe ein hervorragendes Gedächtnis.
Das Gericht hielt danach Pfaffingers ursprüngliche Schilderung für detailliert und glaubwürdig und konnte kein überzeugendes Motiv erkennen, warum er Mazurek grundlos hätte belasten sollen. Den späteren Widerruf erklärte das Gericht damit, dass Pfaffinger möglicherweise selbst an der Tat beteiligt gewesen war und deshalb Angst vor den Konsequenzen bekommen hatte.
Eines stand praktisch fest: Mazurek hätte die Tat kaum allein durchführen können. Die Kiste wog etwa 60 Kilogramm. Sie musste transportiert, in den Wald gebracht und in den Boden eingelassen werden. Das Gericht ging deshalb davon aus, dass es mindestens einen weiteren Beteiligten gegeben haben musste. Wer genau welche Rolle spielte, konnte jedoch nie vollständig geklärt werden.
Das Tonbandgerät
All diese Punkte reichten dem Gericht letztlich noch nicht. Der Vorsitzende Richter sagte später sogar sinngemäß: Ohne das Tonbandgerät hätte es möglicherweise gar kein Verfahren gegeben. Das 2007 bei Mazurek gefundene Grundig TK 248 wurde das ausschlaggebende Indiz.
Die LKA-Sachverständige Dagmar Boss untersuchte die alten Aufzeichnungen der Erpresseranrufe und verglich sie mit dem Gerät. Dabei spielte insbesondere eine Fehlstellung des Aufnahmekopfes eine Rolle. Sie führte dazu, dass ein hoher Ton des Bayern-3-Erkennungssignals auf charakteristische Weise verändert beziehungsweise abgeschwächt wurde. Eine auffallend ähnliche Veränderung war auf den Aufzeichnungen der Erpresseranrufe von 1981 vorhanden.
Die Gutachterin formulierte ihre Schlussfolgerung allerdings vorsichtig: Es sei „wahrscheinlich“, dass dieses Gerät bei den Erpresseranrufen benutzt worden sei. Genau dieses Wort sollte später noch eine große Rolle spielen.
Mazurek hatte eine Erklärung dafür, warum ein möglicherweise mit der Tat verbundenes Tonbandgerät ausgerechnet Jahrzehnte später in seinem Besitz gefunden wurde: Er habe es erst kurz zuvor auf einem Flohmarkt gekauft. Die Staatsanwaltschaft betrieb erheblichen Aufwand, um seine Geschichte zu überprüfen. Mehr als 40 Zeugen wurden allein zur Herkunft des Tonbandgeräts benannt. Keiner bestätigte Mazureks Darstellung; einige hielten es ausdrücklich für ausgeschlossen, dass dort ein entsprechendes Gerät angeboten worden war.
Das Gericht glaubte Mazurek nicht. Für Richter Rothermel hatten seine falschen Angaben einen Zweck: die tatsächliche Herkunft des Tonbandgerätes zu verschleiern.
Damit war die Indizienkette für das Gericht geschlossen.
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Die Verteidigung sah überall Lücken und argumentierte im Kern: Wo ist der tatsächliche Beweis? Die DNA passte nicht zu Mazurek. Es gab keinen Fingerabdruck. Niemand hatte gesehen, wie er Ursula entführte. Niemand konnte beweisen, dass er die Kiste gebaut hatte. Pfaffinger hatte seine belastende Aussage widerrufen. Das Fernglas ließ sich ihm nicht zweifelsfrei zuordnen. Und selbst die Sachverständige konnte beim wichtigsten Indiz, dem Tonbandgerät, lediglich von einer Wahrscheinlichkeit sprechen.
Die Verteidigung forderte deshalb Freispruch. Die Staatsanwaltschaft argumentierte genau umgekehrt: Man dürfe die einzelnen Indizien nicht isoliert betrachten. Erst zusammen ergäben sie das entscheidende Bild.
Mazurek hatte Geldprobleme.
Er kannte Ursula und die Gegend.
Er verfügte über die notwendigen technischen Fähigkeiten.
Zeugen widersprachen seinen Angaben zum Fernglas.
Pfaffinger hatte ihn mit dem Ausheben des Loches in Verbindung gebracht.
Seine Geschichte über die Herkunft des Tonbandgerätes hielt das Gericht für erfunden.
Und schließlich besaß er ein Gerät, das nach Einschätzung des LKA wahrscheinlich für die Erpresseranrufe verwendet worden war.
Für das Gericht waren das zu viele Zufälle auf einmal.
Das Urteil
Am 25. März 2010 verkündete das Landgericht Augsburg sein Urteil: lebenslange Freiheitsstrafe wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge. Das Gericht war überzeugt, dass Mazurek die Entführung lange vorbereitet hatte. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass er Ursulas Tod beabsichtigt oder billigend in Kauf genommen hatte, deshalb wurde er nicht wegen Mordes verurteilt. Seine mitangeklagte Ehefrau wurde freigesprochen.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte das Urteil gegen Mazurek im Januar 2011.
Es gibt einen Verurteilten, aber wir haben keinen Täter.
- Ursula Bruder Michael
Ausgerechnet Michael Herrmann, Ursulas Bruder, war trotz der Verurteilung nicht überzeugt. Er hatte den Prozess als Nebenkläger verfolgt und sich intensiv mit den Ermittlungsakten und insbesondere dem Tonbandgutachten beschäftigt. Nach dem Urteil sagte er, der Prozess habe seine Zweifel daran, ob tatsächlich der richtige Mann verurteilt worden war, „leider nicht zerstreuen können“. Gleichzeitig stellte er sich ausdrücklich auch nicht auf Mazureks Seite: „Wir haben uns keine Überzeugung gebildet, weder für noch gegen die Schuld des Angeklagten.“
Wahrheit über Umwege

Michael Herrmann, © dpa | Karl-Josef Hildenbrand
Michael Herrmann war 18, als seine kleine Schwester entführt wurde, wurde selbst Musiker und Tonmeister. Als er von der Bedeutung des Tonbandgeräts erfuhr, war sein erster Gedanke noch: „Jetzt haben sie ihn.“ Fast unmittelbar darauf stellte sich ihm jedoch eine andere Frage: Wie konnte man anhand eines alten Tonbandgeräts nach 27 Jahren einen Täter identifizieren?
Als sich die Familie später der Nebenklage anschloss, erhielt sie Akteneinsicht. Michael Herrmann arbeitete sich durch rund 24.000 Seiten Ermittlungsakten – und seine Zweifel wurden größer statt kleiner.
Schmerzensgeld
Das Strafverfahren war jedoch 2011 rechtskräftig abgeschlossen. Michael Herrmann konnte nicht einfach verlangen, dass Mazurek noch einmal vor Gericht gestellt oder das gesamte Verfahren neu geführt wurde. Also wählte er einen bemerkenswerten Umweg: Im Dezember 2013 verklagte er Werner Mazurek auf 20.000 Euro Schmerzensgeld, da ihm durch die Tat und insbesondere durch die jahrelange Belastung gesundheitliche Schäden entstanden seien. Hinter der Klage steckte noch ein anderes Ziel: Er wollte erreichen, dass sich ein Gericht erneut mit den Beweisen gegen Mazurek beschäftigen musste.
Der Fall kam tatsächlich wieder vor Gericht, die Sache zog sich über Jahre hin. Erst 2017 begann eine neue Zeugenbefragung vor dem Landgericht Augsburg. Dabei wurden unter anderem frühere Kriminalbeamte zu Klaus Pfaffinger befragt. Nach Michael Herrmanns Einschätzung wurden dadurch die Widersprüche rund um dessen alte Aussage nicht beseitigt, sondern sogar noch deutlicher.
Die LKA-Sachverständige, deren Gutachten zum Grundig TK 248 im Strafprozess eine wichtige Rolle gespielt hatte, musste 2018 erneut vor Gericht erscheinen und sich Fragen zu ihrer Untersuchung stellen. Fast vier Stunden lang wurde über technische Details des Geräts und der Aufzeichnungen diskutiert. Die Gutachterin blieb im Wesentlichen bei ihrer ursprünglichen Einschätzung.
Michael Herrmann überzeugte das nicht. Nach dieser erneuten Beweisaufnahme sagte er sogar: „Vor allem das Tonbandgerät hat mich dazu bewogen, eher an die Unschuld Mazureks zu glauben.“ Das ist eine bemerkenswerte Entwicklung. 2010 hatte Herrmann noch ausdrücklich gesagt, er sei weder von Mazureks Schuld noch von seiner Unschuld überzeugt. Acht Jahre später tendierte er aufgrund seiner Beschäftigung mit den Beweisen eher zur Unschuld.
Am 2. August 2018 verkündete das Landgericht Augsburg sein Urteil: Mazurek sollte Michael Herrmann 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Michael Herrmann hatte damit formal gewonnen – war mit dem Ergebnis aber alles andere als zufrieden. Denn sein eigentliches Ziel, eine aus seiner Sicht überzeugende neue Überprüfung der Täterschaft zu erreichen, sah er nicht erfüllt. Kurz zuvor hatte er sogar einen offenen Brief an die bayerische Justiz und die Medien veröffentlicht. Darin ging er inzwischen sehr weit: „Vieles spricht dafür, dass ein Unschuldiger seit 10 Jahren im Gefängnis sitzt.“ Er erklärte, bei seinen eigenen Recherchen seien Hinweise auf einen anderen, seiner Ansicht nach nur unzureichend untersuchten Täterkreis aufgetaucht. Öffentlich wollte er damals jedoch nicht sagen, wen er damit meinte.
Der Bruder wird zum Ermittler
Michael Herrmann recherchierte weiter, arbeitete sich durch alte Unterlagen und ging Ansätzen nach, die seiner Ansicht nach bei den ursprünglichen Ermittlungen nicht ausreichend berücksichtigt worden waren.
Dabei beschäftigte er sich unter anderem mit einer Auffälligkeit auf der Rückseite eines Erpresserbriefes und verfolgte eine Spur, die über Jahre in Vergessenheit geraten war. Auch andere Menschen schlossen sich der Suche an. Tonexperten, Journalisten und private Rechercheure beschäftigten sich mit den alten Beweisen und möglichen alternativen Szenarien.
2020 kam es schließlich zur Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht München. Das OLG hob die Entscheidung aus Augsburg auf. Michael Herrmann habe keinen Anspruch auf das zugesprochene Schmerzensgeld. Damit hatte sein ungewöhnlicher juristischer Versuch letztlich nicht dazu geführt, das Strafurteil gegen Mazurek zu beseitigen.
Es wird Recht gesprochen, aber es geschieht keine Gerechtigkeit.
- Ursulas Bruder Michael
Werner Mazurek saß seit seiner Festnahme am 28. Mai 2008 in Haft. Am 7. Juni 2023 öffnete sich für ihn nach 15 Jahren das Tor der JVA Lübeck. Er war wieder ein freier Mann – jedenfalls außerhalb der Gefängnismauern. Juristisch blieb er der rechtskräftig verurteilte Entführer Ursula Herrmanns. Doch der 73-Jährige beharrte auf dem, was er seit seiner Festnahme gesagt hatte: Er sei unschuldig.
Das Bekennerschreiben
Im November 2020 wurde an mehrere Medien und Ermittlungsbehörden ein Brief mit einem Bekennerschreiben verschickt. Der Verfasser schilderte detailliert den Tatablauf der Entführung von Ursula Herrmann und schrieb, dass er mit der Schuld nicht mehr leben könne.
Zumindest einer der Briefe wurde am Computer geschrieben, aber handschriftlich unterzeichnet. Bei dem angeblichen Verfasser soll es sich um einen ehemaligen Schüler handeln, der zur Zeit der Entführung die Oberstufe im Landheim Schondorf besuchte. Die Staatsanwaltschaft stellte jedoch fest: das Schreiben stammt nicht vom genannten Verfasser. Der Urheber ist bis heute nicht bekannt.
Wenn es tatsächlich einen neuen Verdächtigen geben sollte, müsste er keine Strafverfolgung fürchten. Das Verbrechen an Ursula Herrmann ist inzwischen verjährt.
Unvergessen

Quelle: Unbekannt
Das Grab von Ursula Herrmann auf dem Echinger Friedhof am Ammersee ist immer gepflegt.
Ursula wäre heute 55 Jahre alt.
ℹ️ Linkbox: Pressespiegel
► Anklage im Mordfall Ursula Herrmann (SZ)
► Ein Tonband überführte den mutmaßlichen Täter (AA)
► Fall Ursula Herrmann: Ist Werner Mazurek doch nicht der Täter? (AA)
► Es bleibt der Zweifel (SZ)
► Spurensuche in der Sinuskurve (SZ)
► Die Zweifel im Fall Herrmann halten sich hartnäckig (SZ)
ℹ️ Linkbox: Doku
► Entführt - Der Fall Ursula Herrmann (BR)
► Ein Mädchen verschwindet – Die Entführung (SWR)


